Philosophie - Ingrid Eberhard

Im Mittelpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht stehen meine MANDANTEN!

Ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und ideellen Interessen sind für mich gleichwertig und gleichbedeutend. Bei Beginn meiner Tätigkeit als Ihre Rechtsanwältin ist es mir ein besonderes Anliegen neben den juristischen Belangen auch die wirklichen, oftmals „verborgenen“ Gründe und Interessen zu erfragen und zu erfahren. Bei meiner Arbeit lege ich sehr großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dies alles - mein Erfolgsrezept - befähigt mich gemeinsam mit meinen Mandanten, herausragende Lösungen zu erarbeiten und zu erzielen.

Neben meiner Arbeit als Rechtsanwältin war ich neun Jahre als Notarin tätig.
Während dieser Tätigkeit habe ich zusätzlich umfassende Kenntnisse in der Vertragsgestaltung gewonnen. Dies und die Absolvierung des Fachanwaltskurses Familien- und Erbrecht kommt mir heute ins besondere in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht sehr zugute.

Kontinuierliche Weiterbildung ist für mich dabei das A & O. So kann ich meinen Klienten immer die bestmögliche Rechtsberatung bieten.

Was unterscheidet die Kanzlei Eberhard von anderen Anwaltskanzleien?
Bei mir bekommen Sie:

  • fundierte Fachkenntnis
  • Fachanwaltskurs für Erb- und Arbeitsrecht
  • langjährige Erfahrung als Rechtsanwältin und Notarin
  • Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht
  • zusätzliche Qualifikation: Absolvierung des Fachanwaltskurses für Arbeitsrecht
  • aktuelles Wissen und Kompetenz durch meine Tätigkeit als Seminarbetreuerin an der DeutscheAnwaltAkademie und beim juristischen Fachseminar, Institut für angewandtes Recht

Ihre Rechtsprobleme können so umfassend und zielorientiert von mir gelöst werden.
Recht für meine Mandanten zu bekommen, ist mir das herausragende Anliegen.

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ingrid Eberhard